Vogelgrippe 2008: Krieg oder Frieden? (von Stefan Lanka) Wie im Editor der Ausgabe von dem Zweimonatsmagazin Leben mit Zukunft belegt, steht
es jetzt Knopf auf Spitz, ob demnächst oder dieses Jahr der von der USA geplante und von der WHO vorangetriebene zwei bis fünf-jährige Vogelgrippe-Krieg, der das Potential hat Europa zu zerstören, losgeht. Ob durch
bisheriges klein-kleines Tun ein schon früher geplanter Ausbruch verhindert wurde oder ob der Ausbruch erst später geplant ist oder ob der Ausbruch der Eigendynamik der einmal angeschobenen Idee und der Gier der Beteiligten
überlassen wird, ist für die nachfolgenden Überlegungen völlig unerheblich. Noch haben wir Zeit und die will genutzt sein. Die Idee, wie ein Einzelner, klein-klein, nicht nur die Vogelgrippe stoppt, sondern durch das Stoppen
nicht nur das Impfen, AIDS und den ganzen Wahnsinn der Schulmedizin überwinden kann, ist denkbar einfach: Sie suchen den Bürgermeister Ihrer Gemeinde oder des Stadtteils auf, den zuständigen Landtagsabgeordneten Ihres Wahlkreises
oder den Landrat, die alle in die Pandemieplanung einbezogen sind und davon wissen und erklären ihm oder ihr was Sache ist und fordern ihn oder sie auf aktiv zu werden und die ihm oder ihr überantwortete Bevölkerung zu schützen.
Als Dokumente überreichen Sie die beiden Eingeständnisse der obersten bayerischen Gesundheitsbehörde, dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, wonach die Influenza- und die Vogelgrippe-Viren nur im
Konsens als existent gelten und dass weder diese Landesoberbehörde, noch eine andere Behörde für die Beweisführung für die Existenz von Viren zuständig ist. Also auch nicht, wie schon bewiesen, die WHO.
Diese Dokumente finden Sie im Internet unter Mit diesem Impuls bewirken Sie, dass die Angesprochenen sich auf dem Dienstweg absichern, es sind ja unter dieser Zielgruppe viele Juristen und Verwaltungsfachleute zu finden, was diesen Impuls weiter trägt und vermehrt und was
sich besonders bis zu den Oberbehörden, in denen ja die schlimmen Verbrecher sitzen, herumsprechen wird. Dies wird bewirken, dass die Planer unsicher werden und beginnen, sich selbst abzusichern, was ja Dr. Dr. Rinder und Prof. Dr.
Hingst mit ihren Schreiben vergeblich auch versucht haben. Dies wiederum wird dazu führen, dass einer aus dem Lügnerkollektiv sich aus Schläue oder Dummheit besonders originell versucht abzusichern, was dann in den Medien
durchschlagen kann oder er oder sie macht gleich den Sprung nach vorne und bringt das staatliche Eingeständnis, dass die Infektionstheorie nicht beweisbar ist. Es kann auch sein, dass ihr Bürgermeister, Landtagsabgeordneter oder
Landrat ein verantwortungsvoller Verantwortungsträger ist und nach dem Überprüfen auf dem Dienstweg und dem Feststellen, dass die oberen Landes- und Bundesbehörden schlimmer als die Mafia sind, um seine Bevölkerung vor dem
Seuchen-Angriff zu schützen, der Öffentlichkeit erklären wird, dass es sich bei der Vogelgrippe und der Infektionstheorie um einen globalen politischen Betrug handelt. Dann haben Sie, von dem dieser Impuls ausging, das die
Menschheit zerstörende Wahnsystem überwunden. Sie kamen, sahen und siegten. Also: Vogelgrippe? – Auf sie … mit Verstand! Staatsanwälte und Richter, die sich in vielen Prozessen gegen uns bisher als Hüter des Unheils bewiesen haben,
können natürlich auch angesprochen oder angeschrieben werden. Diese sind theoretisch dazu verpflichtet, bei Kenntnisnahme von Kapitalverbrechen auch ohne Anzeige, aus eigenem Antrieb aktiv zu werden. Falls Sie wie ich auch schreiben möchten, dann scheuen Sie sich nicht, Ihre Kompetenzen hervorzuheben und wie Sie dazu gekommen sind, sicher zu sein, dass die Vogelgrippe und die Infektionstheorie nicht
auf wissenschaftlichen Fakten, sondern auf einem historisch gewachsenen politischen Betrug beruhen. Ein Schreiben hat den Vorteil, dass der Empfänger nicht, wie bei einem Gespräch, das stattgefundene Gespräch oder dessen Inhalt
leugnen kann. In den kommenden Ausgaben von „Leben mit Zukunft“ werden wir über die Reaktionen der klein-klein-Aktion LOKAL berichten. Ist das große Ziel erreicht, werden Sie schon früher aus den Medien darüber erfahren. Als
Lese- und Verstehenshilfe empfehle ich die beiden Interviews von mir zur Vogelgrippe auf |
Dr.Stefan Lanka, Am Schwediwald 30, D-88085 Langenargen
An Herrn Landrat Albrechtstr. 77 Langenargen, den 22.1.2008 Bitte im Sinne des GG Art. 17 Sehr geehrter Herr Landrat Wölfle! Ich wende mich heute mit einer Bitte an Sie, dass Sie alles in Ihrer Verantwortung und in Ihrer Macht als Volksvertreter tun, den
vorhergesagten Ausbruch der Vogelgrippe-Influenza-Pandemie zu verhindern. Sollte die Vogelgrippe-Influenza-Pandemie ausbrechen, werden wie in den Nationalen Pandemieplänen ausgeführt, allein in Deutschland Hunderttausende Tote
vorhergesagt, sowie ein Zusammenbruch der öffentlichen Ordnung, inklusive der Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln, Wasser, Strom und Gas während einer prognostizierten Zeit von zwei bis fünf Jahren. Sie können den
vorhergesagten Ausbruch der Vogelgrippe-Influenza-Pandemie dadurch verhindern bzw. mindestens die Bevölkerung schützen, für die Sie direkt die Verantwortung tragen, indem Sie die für die Influenza-Pandemie-Planung verantwortlichen
Landes- und Bundesbehörden auffordern, Ihnen einen publizierten wissenschaftlichen Beweis über die Existenz des behaupteten Vogelgrippe-Virus H5N1 oder irgend eines der behaupteten menschlichen Influenza-Viren vorzulegen und das
Resultat Ihrer amtlichen Überprüfung der Öffentlichkeit mitteilen. Es gibt nämlich keinen überprüfbaren wissenschaftlichen Beweis der Existenz dieser behaupteten Viren. Die Behauptungen über die Vogelgrippe basieren auf einer
historischen Fehlannahme einer nicht verifizierbaren Infektionstheorie, die schon unter dem Reichskanzler von Bismarck zum politisch motivierten Betrug wurde. Seit Beginn der Vogelgrippe-Panik konnte mir und anderen nachfragenden
Bürgern keine staatliche Stelle einen publizierten empirisch-wissenschaftlichen Beweis benennen. Da es kein Influenza-Virus gibt, sind natürlich die angewandten Testverfahren niemals geeicht worden und in ihrer Aussage vollkommen
willkürlich, wie alle indirekten sog. Erreger-Nachweisverfahren. Da es kein Influenza-Virus gibt, sind natürlich die vorgesehenen prophylaktischen Maßnahmen, der Hemmstoff Tamiflu und Impfstoffe nicht zulässig und deren
scheinbare Neben-Wirkungen in Wirklichkeit deren alleinige Haupt-Wirkungen, die, wie im Falle des Tamiflus laut Herstellerangaben sogar identisch mit den Wirkungen des behaupteten Virus sind: Tamiflu hemmt das essentielle Enzym
Sialidase, was zum Abfall des Zeta-Potentials und damit unter anderem zur Verdickung des Blutes führt und hat das Ersticken zur Folge. Dieses öffentlich wirksame Ersticken, insbesondere von Babys, für die dieses Medikament als
Prophylaxe in irrsinnig höherer Konzentration als für Erwachsene zugelassen wurde, wird nach Ausrufen des Vogelgrippe-Alarms durch die WHO und in Folge durch die Nationalen Gesundheitsbehörden zu genau den Symptomen führen, die als
Vogelgrippe beim Menschen bezeichnet werden: Goethe warnte in FAUST I vor 200 Jahren vor den Auswirkungen dieser Medizin. Die deutschen Landesgesundheitsbehörden, besonders die von
Baden-Württemberg und Bayern, haben nachweislich wider besseres Wissen diese Substanz für mindestens 20% ihrer Bevölkerung eingekauft. Alle vorgesehenen Kontrollsysteme wie die Parlamente, die Justiz und die Medien haben hierbei,
über Jahre hinweg – dokumentiert und publiziert – mehr als nur versagt, weswegen eine Kontrolle und eine Selbstreinigungskraft nur noch auf lokaler Ebene Aussicht auf Erfolg hat. Dies ist der Grund, weswegen ich mich an Sie
wende, denn Sie haben die Möglichkeit der Überprüfung und Kontrolle, die Macht und die Pflicht, die Ihnen verantwortete Bevölkerung durch öffentliche Aufklärung über diese Missstände zu informieren und damit zu schützen. Wegschauen
gildet nicht mehr. Zu meiner Person: Kompetenz habe ich mir u.a. dadurch erarbeitet, dass ich schon als junger Student an der Universität Konstanz das erste bekannte Virus aus dem Meer isolierte, darstellen und charakterisieren
konnte. Diese Struktur hat, wie alle tatsächlich existierenden Viren, die es nur bei Einzellern und ganz einfachen Algen gibt, keine krankmachenden Eigenschaften. Mit freundlichen Grüßen P.S.: Anlage: Zwei offizielle
Eingeständnisse, dass keiner Gesundheitsbehörde ein publizierter und damit überprüfbarer wissenschaftlicher Beweis (Entdeckungsdokument) der behaupteten Viren vorliegt und diese Viren nur im Konsens als nachgewiesen gelten.
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From: Erich Weber Schreiben an Landrat Löhner Wie sichern Sie den Schutz der Bevölkerung im Falle einer aviären Influenza-Pandemie (Vogelgrippe), welche laut RKI-Behauptung „wahrscheinlich katastrophale Ausmaße annehmen“ soll? Sehr geehrter Herr Landrat Löhner, seit ca. 2000 werden auf EU-, Bundes- und Landesebene Pandemiepläne für den eventuellen Ausbruch der Vogelgrippe
bei Menschen erstellt (s. Quellen im Anhang /1/). Nach all diesen Regelungen hat das lokale Gesundheitsamt auf Landkreisebene über Einsatz von antiviralen Medikamenten und die Durchführung von Impfungen zu entscheiden. Antivirale
Medikamente (z.B. TAMIFLU) und Influenzaimpfungen haben dokumentierte Nebenwirkungen bis hin zu Todesfolge. Als Landrat kämen im Falle, dass „Vogelgrippe“ bei einem Menschen im Landkreis festgestellt würde, große Entscheidungen und
Koordinierungsaufgaben (Gesundheitsdienste, Katastrophendienste, …) auf Sie zu. Das Robert-Koch-Institut (RKI) prognostiziert in seinen Folien zur Vorbereitung der Privatwirtschaft /2/: "Die Auswirkungen einer Pandemie gehen
weit über die Auswirkungen einer Influenzasaison hinaus und werden wahrscheinlich katastrophale Ausmaße annehmen". Nach vielen Anfragen und Recherchen gibt es folgende offenen Fragen:
Fehlen von Erregernachweis und Validität von Tests: Wo gibt es wissenschaftlich überprüfbare Beweise zur Auslösung einer Erkrankung bei Menschen durch ein so genanntes H5N1-Virus? Wo gibt es Aussagen über die Zuverlässigkeit
der durchzuführenden Tests? Fehlende Fakten zur Übertragbarkeit auf Menschen: Wo gibt es Beweise, dass H5N1 zur Pandemie bei Menschen führen kann? In /3/ schreibt das Bayerische Gesundheitsministerium: „Das
H5N1-Vogelgrippevirus ist kein Pandemievirus für den Menschen, da es sich nicht von Mensch zu Mensch ausbreitet.“ Fehlende Nutzen/Risiko-Analyse antiviraler Medikamente: Auch Bayern hat viele Millionen Dosen des Medikaments TAMIFLU angeschafft und eingelagert. Schwerwiegende Nebenwirkungen sind bekannt.
In /3/ schreibt das Bayerische Gesundheitsministerium: „Das mit staatlichen Mitteln beschaffte Tamiflu wird erst im Falle einer möglichen Influenza-Pandemie mit Übertragung von Mensch zu Mensch auf rein freiwilliger Basis nach
vorheriger Aufklärung über Nutzen und Risiko durch den Arzt eingesetzt.“ – Wo sind die derzeitig bekannten Fakten über Nutzen und Risiko veröffentlicht, so dass ich ggf. verantwortlich der Einnahme von TAMIFLU zustimmen kann?
Wie gehen neuere Erkenntnisse in diese Bewertung ein? Fehlende Nutzen/Risiko-Analyse von Impfungen: Im Sommer 2007 hat die europäische Zulassungsbehörde AMEA einen ersten Impfstoff (OPTAFLU) zugelassen. Es gibt keine
Zulassung in den USA wegen möglicher Gesundheitsgefahren. In der Ärztezeitung wirbt der Hersteller bereits für den Impfstoff. Das Bayerische Gesundheitsministerium schreibt in /3/: „Ein spezifischer Impfstoff gegen das
Pandemievirus kann erst entwickelt werden, wenn dieses bekannt ist. In den Planungen des Bundes, Bayerns und der anderen Länder für den Pandemiefall ist die Anwendung einer Impfpflicht nach §20 Abs. 6,7 Infektionsschutzgesetz
nicht vorgesehen. Eine Impfung soll auf rein freiwilliger Basis nach vorheriger Aufklärung über Nutzen und Risiko durch den Arzt erfolgen.“ – Nachdem nicht einmal für die jährliche Influenza-Impfung Nutzen-Risiko-Analysen
vorliegen, wie sollen dann diese für einen schnell zu entwickelnden Impfstoff erstellt werden?
Behörden auf allen Ebenen müssen diese Fragen klären. Maßnahmen mit solch gravierendem Einfluss auf die Gesundheit der Bevölkerung dürfen nicht von Wirtschaftsinteressen beeinflusst werden. Das Arzneimittel- und
Infektionsschutzgesetz stellen klare Anforderungen an die Zulassung von Medikamenten. Solange obige Fragen nicht geklärt werden, sind die Anforderungen dieser Gesetze nicht erfüllt. Jeder Beteiligte im Pandemieplan ist gefordert,
die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen zu gewährleisten. Mit meinen Steuer- und Krankenkassenbeiträgen muss ich diese Maßnahmen mitfinanzieren. Ich erwarte daher auch von den Behörden, sicherzustellen, dass mein Geld nicht in
gesetzeswidrige Maßnahmen gesteckt wird:
Meine Frage: Was unternehmen Sie, damit die oben genannten Fragen geklärt werden und Sie im Ernstfall nur auf Basis nachweislich gesicherter Fakten Entscheidungen zum optimalen Schutz der Bevölkerung im Landkreis treffen? Ich
erwarte, dass die Bevölkerung und Mitglieder von Hilfsdiensten im Landkreis Neumarkt offen über Risiken und Wirksamkeit solcher Maßnahmen informiert werden und bitte Sie um baldige Rückmeldung. In diesem Zusammenhang weise ich
noch auf die ausstehenden Antworten zu meinen Dienstaufsichtsbeschwerden über die Grippe- und Schulimpfungen hin:
Mit freundlichen Grüßen Anhang: Quellenangaben und Hinweise: 3 Teile + Anhang
Bayerischer Pandemieplan: /2/ RKI – Information für Unternehmen: /3/
Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Ministerialrat Prof. Dr. Bernhard Liebl vom 14.1.2008 /4/ Merkblätter des RKI: |
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